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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Bad Tölz

Am Dienstag, 29.09.2015 gegen 07:55 Uhr bog ein 42-jähriger Tölzer mit seinem Pkw BMW von der Lenggrieser Straße in Bad Tölz (B 13) nach links in die august-Moralt-Straße ein.
Dort überfuhr der Pkw-Fahrer die dortige Verkehrsinsel und prallte gegen einen Metallpfosten, an welchem das Verkehrszeichen 222 (Pfeil rechts vorbei) angebracht war.
Das Verkehrszeichen wurde dadurch komplett umgeknickt.
Im Anschluss setzte der Tölzer sein Fahrzeug zurück, fuhr in den Bereich der gegenüber liegenden Tankstelle, begutachtete den Schaden an seinem Pkw und fuhr anschließend weiter in Richtung Oberes Griesfeld.
Ein Zeuge verständigte daraufhin die Polizei, welche den Pkw bei einer örtlichen Fahndung an der Ecke Oberes Griesfeld/Edelweißstraße unversperrt auffand.
Da sich keine Hinweise ergaben, wo sich der Halter aufhält und sich im offenen Pkw diverse Wertgegenstände befanden, wurde von den Beamten ein Abschleppdienst zur Eigentumssicherung angefordert.

Währenddessen meldete der Unfallverursacher den Schaden bei der Polizei und wurde von diesem aufgefordert zu seinem Pkw zu kommen.
Im Zuge der Ermittlungen räumte der Mann seine Fahrereigenschaft ein und gab an, dass er nicht sofort die Polizei verständigt hätte, da er in Eile war und Handwerker vor seiner neuen Wohnung auf ihn warteten.

Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt ca. 2.800.- Euro, der Tölzer wird sich wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten müssen.



Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 30.09.2015


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