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Verstoß gegen Stadtverordnung
Am 15.02.2009 in der Zeit von 13:48 Uhr und 15:05 Uhr teilte ein 55-jähriger Tölzer mit, dass ein 64-jähriger Österreicher in Bad Tölz in der Marktstraße auf einer Ziehharmonika spielt und sich dadurch gestört fühlt.
Beim Eintreffen der Polizei spielte der Mann immer noch, jetzt jedoch auf einer Klarinette.
Ihm wurde erklärt, dass auf Grund der Stadtverordnung ein Musikspielen ohne Anmeldung nicht erlaubt ist und er dafür kein Geld annehmend darf und er eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 17.02.2009
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