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Munitionsgurte zu Hause aufbewahrt
Am gestrigen Mittwochnachmittag machte ein 43-jähriger Mann mit Wohnsitz im Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen bereits ein zweites Mal polizeilich auf sich aufmerksam. Weil er am Dienstag im Rahmen eines Familienstreites wegen Körperverletzung und häuslicher Gewalt durch Beamte der Polizei Bad Tölz angezeigt wurde, wurde ihm am gestrigen Tag ein Kontaktverbot eröffnet. Da er die eheliche Wohnung zunächst nicht mehr betreten darf, bekam er Gelegenheit, persönliche Gegenstände aus der Wohnung zu holen. Hierbei fiel den begleitenden Beamten der Grenzpolizeiinspektion Murnau, welche die Beamten der Polizei Bad Tölz unterstützten, zwei mit Patronen bestückte Munitionsgurte auf. Auch wenn der Mann vorgab, es handele sich hierbei um Platzpatronen, besteht der Verdacht, dass es sich um erlaubnispflichtige Kartuschenmunition handelt, wofür der Mann aber keine Erlaubnis vorweisen konnte. Ein dritter bestückter Munitionsgurt wurde schließlich noch im Auto des Mannes aufgefunden. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein weiteres Mal vor dem Gesetz verantworten, nach Beschlagnahme der Munition (siehe angehängtes Lichtbild) und Durchführung der erforderliche polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann schließlich entlassen.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 26.09.2019
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