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Junger Motorradfahrer ohne ausreichende Fahrerlaubnis

Am Montag, den 15.07.2019 überwachten die Beamten der Kontrollgruppe Motorrad den bei Motorradfahrern sehr beliebten Kesselberg. Gegen 15 Uhr fuhr ein 20-Jähriger aus dem Landkreis mit seiner KTM in die Kontrollstelle. Der Biker ist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse -A2-, d.h. er darf nur Krafträder bis zu einer Maximalleistung von 35 kw und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kw/kg führen. Das geführte Motorrad war laut seiner Zulassung auf 25 kw leistungsreduziert, was der Fahrerlaubnis des Fahrzeugsführers enspräche. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs durch die geschulten Augen der Kontrollbeamten konnte jedoch keine Drosselung durch einen Gasschieberanschlag festgestellt werden. Da der Verdacht bestand, dass die Leistungsreduzierung entfernt wurde, würde nun auch die Fahrerlaubnis des jungen Mannes nicht mehr ausreichen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Leistungsüberprüfung auf dem Leistungsprüfstand angeordnet. Die am 17.07.2019 durchgeführte Prüfstandsmessung ergab, dass das Motorrad „offen“ war und weit mehr als in der Zulassung attestierte Leistung von 25 kw auf die Prüfstandsrolle brachte. Der Leistungszuwachs kam durch die Entdrosselung des Kraftrades. Demnach hätte der Fahrzeugführer für dieses Motorrad auch die offene Fahrerlaubnis der Klasse -A- benötigt. Den jungen Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weiter ist durch die Manipulation am Motorrad auch noch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 18.07.2019


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