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Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Während einer Streifenfahrt am 23.07.2018 gegen 22:50 Uhr, fielen zwei Beamten
der Tölzer Polizei drei junge Männer auf, welche auf dem Gehweg in der
Königsdorfer Straße gingen und bei Sichtung des Polizeifahrzeuges deutlich
langsamer wurden. Hinter einem an der Straße geparkten Lkw blieben dann zwei der
Männer stehen, der dritte setzte seinen Weg fort.
Als dann das Polizeiauto anhielt, rannten die zwei Männer hinter dem Lkw in
nordwestliche Richtung davon, worauf die dritte Person angehalten und durchsucht
wurde.
Hierbei fanden die Beamten einen Joint, sowie eine Druckverschlusstüte mit
Marihuana in dessen mitgeführtem Rucksack. Auf der Dienststelle wurde das
Betäubungsmittel zur Festsetzung des Strafmaßes abgewogen und sichergestellt.
Das Gewicht lag noch etwas unter der sogenannten „erheblichen Menge“, welche
den Besitz einer solchen Menge Betäubungsmittel zum „Verbrechen“ - d. h.
Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr - machen würde. Der hinzugezogene Staatsanwalt
ordnete eine sofortige Durchsuchung der Wohnung des 19jährigenTölzers an,
welche aber keine neuen Ermittlungsansätze zu Tage brachte.
Der junge Mann wird sich nun wegen dem Vergehen gegen das Betäubungs-
mittelgesetz verantworten müssen.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 24.07.2018


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