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Dubioser Schlüsseldienst
Wenn man sich aus seiner eigenen Wohnung ausgesperrt hat, hilft ein Schlüsseldienst. So
geschehen unlängst in Bad Tölz. Nach getaner Arbeit sollten über 500 Euro bezahlt werden.
Nachdem dem Kunden Zweifel an der Höhe der Rechnung kamen und er aufgrund dessen
auch nicht an Ort und Stelle bar bezahlen konnte und wollte, wurde dieser verbal unter Druck
gesetzt. Eingeschüchtert fuhr er zusammen mit dem Schlüsseldienst zu seiner Mutter, um von
dieser Geld zu erbitten. Die Mutter bezahlte jedoch nicht für ihren Sohn, sondern verständigte
die Polizei.
Die Beamten vor Ort kamen, nachdem von allen Beteiligten der Sachverhalt geschildert
worden war, zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen des Schlüsseldienstes insgesamt als
unseriös und dubios angesehen werden muss.
Zusammen mit der Polizei in München, wo der Schlüsseldienst mit Sitz außerhalb Bayerns
auch schon negativ aufgefallen war, wurden die zuständigen Behörden informiert, eine
Mitteilung an die Verbraucherzentrale wurde veranlasst.
Auf den Seiten der Verbraucherzentralen und in anderen Quellen im Internet kann man sich
sehr gut über das Vorgehen unseriöser Firmen informieren. Dort sind auch Verhaltenstipps
abrufbar, sollten Sie einmal in Verlegenheit geraten, sich ausgesperrt zu haben.
So sollten Sie zum Beispiel ortsansässigen Firmen schon alleine deshalb den Vorzug geben,
weil z.B. unnötige Fahrtkosten wegfallen. Schildern Sie genau die Situation (Tür nur
zugefallen, abgeschlossen, welches Schloss). Vereinbaren Sie schon am Telefon einen
Festpreis. Prüfen Sie die Rechnung genau, bevor Sie etwas unterschreiben. Und wenn das
alles in Ordnung ist, können Sie gerne auch gleich vor Ort bar den Schlüsseldienst bezahlen.
Wenn Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch einmal an eine unseriöse Firma geraten
sein sollten, zögern Sie nicht Ihre zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
In unserem Fall in Bad Tölz hatte der Schlüsseldienst plötzlich kein Interesse mehr an der
Begleichung der Rechnung, nahm die Rechnung zurück und verließ den Ort des Geschehens.
Ob dem Kunden postalisch noch eine Rechnung zugehen wird und wie sich diese beziffert,
bleibt abzuwarten.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 07.07.2017
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