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Wohnungsprostitution in Bad Tölz

Am Donnerstag, 22.06.2017, wurden von Kräften der

Kriminalpolizei Weilheim und des Operativen Ergänzungsdienstes

zwei Wohnungen in Bad Tölz durchsucht, da der Verdacht bestand,

dass dort der verbotenen Prostitution nachgegangen wird. In den

beiden Wohnungen konnten drei Asiatinnen bei der Arbeit

angetroffen werden.

Seit einiger Zeit wurde sowohl in den Printmedien, als auch in

einschlägigen Internetportalen für die beiden Massagestudios geworben.

Bereits im Jahr 2016 wurde in einer der beiden Wohnungen eine

Brasilianerin bei der Ausübung der verbotenen Prostitution angetroffen.

Nach bisherigen Ermittlungen boten die Damen seit etwa einem Jahr in

den beiden, als Massagestudio getarnten Wohnungen, auch sexuelle

Leistungen gegen Entgelt an. Dies ist jedoch im gesamten Landkreis Bad

Tölz - Wolfratshausen nicht erlaubt.

Laut Kriminalpolizei Weilheim gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die

drei Asiatinnen nicht freiwillig in den Wohnungen gearbeitet hätten. Auch

einen Zuhälter im strafrechtlichen Sinne gab es nicht. Jedoch sind der

Eigentümer der Wohnung und ein Pärchen, das die Wohnungen an die

Prostituierten untervermietet und die Ausschreibungen der Wohnung in

einschlägigen Onlineportalen übernahmen, ebenfalls Beschuldigte

bezüglich der Beihilfe zur Ausübung der verbotenen Prostitution.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 29.06.2017


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