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Verstoß gegen das Kraftfahrtsteuergesetz:
Am Montag, 30.12. gegen 11.40 Uhr wurde im Stadtgebiet Bad Tölz ein VW Golf mit bulgarischer Zulassung kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde bekannt, dass der Fahrzeughalter, ein 31jähriger Bulgare, in Bad Tölz wohnhaft ist, der Pkw jedoch auf seinen Namen in Bulgarien angemeldet ist.
Nachdem der Bulgare jedoch seinen Wohnsitz in Bad Tölz hat, ist er verpflichtet, den Pkw am Tölzer LRA mit einer deutschen Zulassung anzumelden.
Der Bulgare muß sich nun wegen eines Vergehens nach dem Kraftfahrtsteuergesetz verantworten.
Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 31.12.2013
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